Durch die vorgeschriebene Prüfung Ihrer Schweißmaschinen und Schweißgeräte können Sie sicher sein, dass keine elektrische Gefährdung von diesen ausgeht und Personen zu Schaden kommen.
Dabei profitieren Sie von der Prüfung Ihres Schweißgeräts oder Ihrer Schweißmaschine gleich mehrfach:
Wir erleben es immer wieder: Sogenannte „schleichende Defektteufel“ können wir bei einer Prüfung Ihres Schweißgeräts rechtzeitig erkennen und beheben.
So können Sie einem größeren Schaden an Ihrem Schweißgerät vorbeugen. Womöglich auch einem Produktionsausfall.
Im Zuge der Überprüfung informieren wir Sie über eventuell unsachgemäß eingestellte Schweißparameter oder einen unglücklichen Aufbau von Schweißwerkzeugen. Oder auf eventuelle Schwankungen in der
Schweißfestigkeit.
Damit Sie zukünftig wieder einwandfreie Schweißungen anfertigen können. Und die Schweißelektroden länger halten. Unnötige Betriebskosten bleiben Ihnen so erspart.
Wenn möglich und in Absprache mit Ihnen führen wir kleinere Reparaturen direkt bei Ihnen vor Ort durch. Für höhere Reparaturaufwände transportieren wir Ihr Schweißgerät oder Ihre Schweißmaschine in unsere Werkstatt.
Nach der Prüfung Ihres Schweißgeräts bzw. Ihrer Schweißmaschine senden wir Ihnen das Prüfprotokoll für Ihre Dokumentation bzw. Ihre Betriebssicherheitsunterlagen. Gerne auch als PDF.
Die Wartung und Überprüfung von Lichtbogenschweißgeräten und Widerstandsschweißmaschinen gehören zu den Pflichten eines jeden Unternehmers, der diese elektrisch betriebenen Geräte und Maschinen
in seinem Unternehmen einsetzt.
Schon in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV-V3 ist festgelegt, dass die „Erhaltung des sicheren Zustands oder der Rückführung in diese“ als wiederkehrende Prüfung regelmäßig
durchgeführt werden muss.
Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.
Bei der Bereitstellung und Benutzung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (Arbeitsmittel) hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass elektrische Gefährdungen ausgeschlossen oder
hinreichend begrenzt werden. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung hat er insbesondere Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen zu ermitteln.
Bei der Festlegung der Prüffristen kann sich der Unternehmer auch an den Beispielen aus Abschnitt 3.5.2 der Technischen Regel für Betriebssicherheit „Prüfungen von Arbeitsmitteln und
überwachungsbedürftigen Anlagen“ TRBS 1201 sowie an den Empfehlungen zur Durchführungsanweisung zu § 5 der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A3)
orientieren.
Das Prüfen von Lichtbogenschweißgeräten, wie MIG/MAG-, WIG-, Plasma- und Elektrodenschweißgeräten führen wir nach der DIN IEC 60974-4 durch. Selbstverständlich inklusive Protokollierung eines speziell für diese Prüfung ausgelegten Messgeräts.
Die Prüfung von Widerstandsschweißmaschinen führen wir nach den Vorgaben der DIN EN 62135-1 und unter Beachtung der DIN EN 60 204 durch.
Diese DIN-Norm beinhaltet die Vorgaben für die Prüfung grundlegender Elemente der elektrischen Sicherheit für Widerstandsschweißeinrichtungen.
Bitte schreiben Sie uns. Wir freuen uns auf Ihre Herausforderung.